Zusammenfassung: Der Auftraggeber ist bei der Angebotsbewertung an die Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen gebunden. Die Nichtbeibringung geforderter Referenzen rechtfertigt die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung wegen der unterlassenen Angebotsausscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 99 WLVergG; § 27 Abs 2 WLVergG; § 47 Z 1 WLVergG; § 101 Z 4 WLVergG; § 100 Abs 4 WLVErgG

