Zusammenfassung: Der SA prüft die Gemeinschaftsrechtskonformität der Abhängigmachung einer Antragslegitimation für das Nachprüfungsverfahren von der Behauptung eines Schadens und prüft die Zulässigkeit der Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags wegen des Fehlens einer Antragsberechtigung.
Rechtsgrundlagen: Art. 1 Abs 1 RL 89/665/EWG ; § 115 Abs 1 BVergG 1997; § 163 Abs 1 BVergG 2002; § 164 Abs 1 BVergG 2002

