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Rechtsprechung - BVA

VergaberechtRPA (Index) 2002, 360 - 363 Heft 6 v. 1.11.2002

Zusammenfassung: Für am 1.9.2002 anhängige " Alt-Vergabeverfahren" gelangen die Bestimmungen des BVergG 1997 zur Anwendung; die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens obliegt dem BVA. Urlaubspläne des Antragstellers sind bei der Interessensabwägung im Rahmen der Erlassung einstweiliger Verfügungen nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen: § 116 BVergG 1997; § 113 Abs 2 BVergG 1993

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