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Rechtsprechung - BVA

VergaberechtAnmerkung von Stephan HeidRPA (Index) 2002, 344 - 346 Heft 6 v. 1.11.2002

Zusammenfassung: Im Zuge des Abwägens von Interessen ist idR dem Rechtsschutzgedanken zu folgen und daher die einstweilige Verfügung zu erlassen. Nur besondere, schwerwiegende Gründe rechtfertigen eine Ausnahme .

Rechtsgrundlagen: § 116 Abs 3 BVergG 1997; § 188 BVergG 2002

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