Zusammenfassung: Der Präsident des OGH ist bei Auftragsvergaben bezüglich der Restaurierung der Verhandlungssäle des Gerichtshofs als Auftraggeber zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 2 BVergG 1997; § 154 Abs 1 Z 1 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Der Präsident des OGH ist bei Auftragsvergaben bezüglich der Restaurierung der Verhandlungssäle des Gerichtshofs als Auftraggeber zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 2 BVergG 1997; § 154 Abs 1 Z 1 BVergG 2002
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