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BVergG 2002 - Fristen für Anträge auf Nachprüfung und Feststellung im Verfahren vor dem Bundesvergabeamt

VergaberechtViktoria Mugli-MaschekRPA (Index) 2002, 322 - 326 Heft 6 v. 1.11.2002

Zusammenfassung: Der Beitrag bietet anhand von tabellarischen Auflistungen einen Überblick über die (Präklusiv-)Fristen, die bei der Geltendmachung von Feststellungs- oder Nachprüfungsanträgen im Anwendungsbereich des BVergG 2002 berücksichtigt werden müssen.

Rechtsgrundlagen: § 169 BVergG; § 23 BVergG; § 112 BVergG; § 125 BVergG; § 129 BVergG

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