Zusammenfassung: Das BVA beschreibt die Bestimmungsmerkmale einer öffentlichen Dienstleistungskonzession.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA beschreibt die Bestimmungsmerkmale einer öffentlichen Dienstleistungskonzession.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 BVergG
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