Zusammenfassung: Der VKS Wien prüft, ob der Bezug nicht notifizierter Beihilfen eine Angebotsausscheidung rechtfertigt und beschreibt die maßgebliche Beweislastverteilung.
Rechtsgrundlagen: Art 87 EG-V
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Zusammenfassung: Der VKS Wien prüft, ob der Bezug nicht notifizierter Beihilfen eine Angebotsausscheidung rechtfertigt und beschreibt die maßgebliche Beweislastverteilung.
Rechtsgrundlagen: Art 87 EG-V
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