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Rechtsprechung - UVS Kärnten

VergaberechtRPA (Index) 2001, 40 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Der X.Abschnitt des Kärntner Auftragsvergabegesetzes gelangt nur dann bei der Vergabe von Bau- oder Baukonzessionsaufträgen zur Anwendung, wenn der geschätzte Auftragswert 5 Mio Euro erreicht bzw übersteigt.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 krnt AuftragsvergabeG 1997; § 80 krnt AuftragsvergabeG 1997; § 87 krnt AuftragsvergabeG 1997

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