Zusammenfassung: Ein Nachprüfungsverfahren iSd Kärntner Auftragsvergabegesetzes kann nur durchgeführt werden, wenn der geschätzte Auftragswert 5 Mio Euro erreicht bzw übersteigt.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 krnt AuftragsvergabeG 1997
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Zusammenfassung: Ein Nachprüfungsverfahren iSd Kärntner Auftragsvergabegesetzes kann nur durchgeführt werden, wenn der geschätzte Auftragswert 5 Mio Euro erreicht bzw übersteigt.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 krnt AuftragsvergabeG 1997
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