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Rechtsschutzziel nicht mehr zu erreichen

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2026/10RPA 2026, 55 Heft 1 v. 21.7.2026

§ 30 Abs 2 VwGG

VwGH, 24.11.2025, Ra 2025/04/0220

5. Durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung würde die – wie von der Mitbeteiligten belegt: bereits erfolgte – Auftragsvergabe (hier der Abschluss der Rahmenvereinbarungen) nicht rückgängig gemacht werden. Daher kann das von der Revisionswerberin verfolgte Rechtsschutzziel, den Abschluss der Rahmenvereinbarungen für die Dauer des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof zu verhindern, nicht mehr erreicht werden (vgl. – zu einer Zuschlagserteilung – VwGH 17.7.2020, Ra 2020/04/0086, Rn. 7; sowie – zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung – VwGH 18.3.2022, Ra 2022/04/0010, Rn. 14).

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