Art 72 RL 2014/24/EU
SA GA Manuel Campos Sánchez-Bordona, 18.12.2025, C-820/24
Strominator Elektro
Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass das Vorgehen eines öffentlichen Auftraggebers, der den Auftragnehmer mit der Ausführung neuer Bauleistungen in einem anderen als dem im ursprünglichen Auftrag vorgesehenen Gebäude beauftragt, keine Änderung des Bauauftrags während seiner Laufzeit darstellt, wenn a) die im ursprünglichen Auftrag vereinbarte Ausführungsfrist abgelaufen ist, b) der Auftragnehmer die ihm nach diesem ursprünglichen Auftrag obliegenden Leistungen zur Zufriedenheit des öffentlichen Auftraggebers erbracht hat und c) die Schlussrechnung gestellt hat, der öffentliche

