Deskriptoren: einstweilige Verfügung; Aufhebung; effektiver Rechtsschutz.
Normen: § 38 ABG, § 52 Abs 1 AVG, § 333 BVergG 2018, Art 47 GRC, § 350 BVerG 2018, § 351 BVerG 2018, § 352 BVerG 2018
Nach Auffassung eines Einzelrichters des BVwG haben die Parteien Unterbrechungen des Nachprüfungsverfahrens hinzunehmen, auch wenn dadurch der effektive Rechtsschutz eingeschränkt bzw gar verunmöglicht wird.
