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Wenn ein Modell Schule macht

JudikaturBVwGKathrin HornbangerRPA 2025, 354 Heft 6 v. 30.12.2025

Deskriptoren: einstweilige Verfügung; Aufhebung; effektiver Rechtsschutz.

Normen: § 38 ABG, § 52 Abs 1 AVG, § 333 BVergG 2018, Art 47 GRC, § 350 BVerG 2018, § 351 BVerG 2018, § 352 BVerG 2018

Nach Auffassung eines Einzelrichters des BVwG haben die Parteien Unterbrechungen des Nachprüfungsverfahrens hinzunehmen, auch wenn dadurch der effektive Rechtsschutz eingeschränkt bzw gar verunmöglicht wird.

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