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Bestandsfestigkeit und Beantwortungspflicht

JudikaturBVwGVanessa PichlerRPA 2025, 351 Heft 6 v. 30.12.2025

Deskriptoren: Anfechtung; Ausschreibung; Berichtigung; Bestandsfestigkeit; Fragebeantwortung; gesondert anfechtbare Entscheidung; Wurzelmangel.

Normen: § 2 BVergG 2018, § 151 BVergG 2018, § 334 BVergG 2018, § 343 BVergG 2018

Bestandsfestigkeit tritt bei unterlassener Anfechtung ein.

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