Deskriptoren: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit allen Bietern; keine absolute Nichtigkeit der Rahmenvereinbarung bei Unterlassung der Mitteilung, mit welchem Unternehmen die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll; Feststellungsantrag gegen Abruf aus Rahmenvereinbarung.
Normen: § 144 Abs 1 BVergG 2018, § 154 Abs 3 BVergG 2018, § 154 Abs 4 BVergG 2018, § 334 Abs 3 Z 4 BVergG 2018

