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Krasse Fehlbeurteilung bei der Auslegung der Ausschreibung

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2025/10RPA 2025, 254 Heft 4 v. 25.11.2025

§ 42 Abs 2 Z 1 VwGG

VwGH, 14.04.2025, Ra 2024/04/0433

15. 4.2. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ausschreibungsbestimmungen nach dem objektiven Erklärungswert für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auszulegen. Im Zweifel sind Festlegungen in der Ausschreibung gesetzeskonform und sohin in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Bestimmungen zu lesen. Auf den vermuteten Sinn und Zweck der Ausschreibungsbestimmungen kommt es nicht an (vgl. VwGH 14.12.2021, Ro 2021/04/0014, Rn. 50, mwN).

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