Deskriptoren: Zuschlagskriterium; Bezug zum Gegenstand der Ausschreibung; Gewichtung; Einfluss auf den Ausgang des Vergabeverfahrens.
Normen: § 2 Z 22 lit d sublit aa BVergG 2018, § 20 Abs 1 BVergG 2018, § 91 Abs 5 Z 3 BVergG 2018, § 91 Abs 7 BVergG 2018, § 92 BVergG 2018
Unzulässige „Feigenblattkriterien“ können entweder dann vorliegen, wenn sie derart gering gewichtet sind, dass sie keinen relevanten Einfluss auf die Gesamtbewertung haben können, oder wenn sie derart gestaltet sind, dass voraussichtlich alle (geeigneten) Bieter die maximale Bewertung im jeweiligen Kriterium erreichen und dieses daher nicht relevant für die Gesamtbewertung wäre.
