Deskriptoren: Niederlassungsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Konzession; Enteignung; Übergang des Eigentums; Entschädigung.
Normen: Art 49 AEUV
Nach Art 57 Abs 1 AEUV finden die Vertragsbestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr nur Anwendung, wenn ua die Bestimmungen über das Niederlassungsrecht nicht gelten.
