§ 141 Abs 1 Z 3 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018
LVwG Wien, 14.03.2024, VGW-123/077/16145/2023
Die Antragstellerin hat diese Lohnkosten über die Geschäftsgemeinkosten als Zuschlag berücksichtigt. Ein solcher Zuschlag erfolgt auf grundsätzlich alle Positionen des Leistungsverzeichnisses.