§ 141 Abs 1 Z 9 BVergG 2018
LVwG Wien, 16.10.2023, VGW-123/077/9124/2023
Wird durch bestandsfeste Festlegungen nicht ermöglicht, dass neben der für die Abgabe der Letztangebote zugelassenen Bietergemeinschaft auch eine an dieser Bietergemeinschaft beteiligte Einzelunternehmerin ein Letztangebot neben der Bietergemeinschaft abgeben darf, so liegt die Abgabe eines Letztangebots durch eine für das Vergabeverfahren nicht zugelassenen Bieterin vor.