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„Sache“ eines Nachprüfungsverfahrens

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2024/20RPA 2024, 117 Heft 2 v. 21.5.2024

§ 334 Abs 2 BVergG 2018, § 342 Abs 1 BVergG 2018

BVwG, 10.01.2024, W606 2281146-1/31E

„Sache“ des vorliegenden Nachprüfungsverfahrens ist daher alleine die Rechtmäßigkeit der von der Antragstellerin bekämpften Ausscheidensentscheidung (vgl VwGH 25.03.2014, Ra 2014/04/0001). Die Hauptfrage des Nachprüfungsverfahrens betreffend diese Entscheidung ist somit allein die Frage, ob die Antragstellerin von den Auftraggeberinnen zu Recht ausgeschieden worden ist (vgl VwGH 25.01.2011, 2009/04/0302).

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