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Ermessensausübung im Rahmen der allgemeinen Grundsätze zulässig

JudikaturLVwGRaimund MadlRPA 2024, 81 Heft 2 v. 21.5.2024

Deskriptoren: Diskriminierungsverbot; Ermessenspielraum des Auftraggebers; Grundsatz der Wirtschaftlichkeit; Leistungsbeschreibung, neutrale; Maßen und zulässigen Maßabweichungen, Festlegung von; subjektives Recht.

Normen: § 20 BVergG 2018, § 104 BVergG 2018, § 20 Abs 1 Z 5 WVRG 2020, Art 126b Abs 5 B-VG

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