Deskriptoren: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen im Vergabeverfahren; Auftraggeberbegriff; Vergabeverfahren.
Normen: § 168b StGB
Vergabeverfahren nach § 168b Abs 1 StGB umfassen auch Verfahren zur Beschaffung von Leistungen, die weder den „öffentlichen Bereich“ noch den „Sektorenbereich“ iSd BVergG 2018 betreffen.