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Absprachen bei Vergabeverfahren: Innerhalb und außerhalb des BVergG 2018 ein Straftatbestand

JudikaturOGHBerthold Hofbauer , Alexander PrennerRPA 2024, 77 Heft 2 v. 21.5.2024

Deskriptoren: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen im Vergabeverfahren; Auftraggeberbegriff; Vergabeverfahren.

Normen: § 168b StGB

Vergabeverfahren nach § 168b Abs 1 StGB umfassen auch Verfahren zur Beschaffung von Leistungen, die weder den „öffentlichen Bereich“ noch den „Sektorenbereich“ iSd BVergG 2018 betreffen.

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