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Keine Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2024/12RPA 2024, 46 Heft 1 v. 7.3.2024

§ 79 BVergGKonz 2018, § 8a VwGVG

BVwG, 19.02.2024, W606 2286002-1/8E

3.2.6.. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung ist auch nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos:

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