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Eine eindeutige Festlegung führt zu einer eindeutigen Entscheidung – Zum Beurteilungsspielraum bei ausschreibungswidrigen Angeboten

JudikaturVwGHStefan Reisinger , Stefan Mathias UllreichRPA 2024, 18 Heft 1 v. 7.3.2024

Deskriptoren: Aufklärung; Ausscheiden; bestandfeste Ausschreibungsunterlagen; Firmenbuchauszug; Fristablauf.

Normen: § 141 BVergG 2018

Einem Auftraggeber wird im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, ob er Angebote von Bietern ausscheidet, die es unterlassen haben, innerhalb der ihnen gestellten Frist die verlangten Aufklärungen zu geben oder deren Aufklärung einer nachvollziehbaren Begründung entbehrt. Dieser Beurteilungsspielraum wird allerdings durch die Grundsätze des Vergabeverfahrens, insbesondere den (sich bereits aus dem Unionsrecht ergebenden) Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, begrenzt.

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