Deskriptoren: Vergabe von Versicherungsleistungen; Anfechtung der Ausschreibung; Kalkulierbarkeit von Angeboten; Zulässigkeit der außerordentlichen Revision.
Normen: § 88 Abs 2 BVergG 2018, § 342 Abs 1 BVergG 2018, Art 133 Abs 4 B-VG
Die Ausschreibung muss einem durchschnittlich fachkundigen Unternehmer alle erforderlichen Informationen bieten, um eine fundierte Kalkulation zu erstellen.