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Fehlende Informationen führen nicht zu einer Unkalkulierbarkeit

JudikaturVwGHBeatrix LehnerRPA 2024, 11 Heft 1 v. 7.3.2024

Deskriptoren: Vergabe von Versicherungsleistungen; Anfechtung der Ausschreibung; Kalkulierbarkeit von Angeboten; Zulässigkeit der außerordentlichen Revision.

Normen: § 88 Abs 2 BVergG 2018, § 342 Abs 1 BVergG 2018, Art 133 Abs 4 B-VG

Die Ausschreibung muss einem durchschnittlich fachkundigen Unternehmer alle erforderlichen Informationen bieten, um eine fundierte Kalkulation zu erstellen.

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