vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausschluss wegen der mangelhaften Ausführung eines früheren Auftrags

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2023/108RPA 2023, 298 Heft 5 v. 23.10.2023

§ 83 Abs 2 BVergG 2018, § 83 Abs 2 BVergG 2018

VwGH, 27.06.2023, Ra 2020/04/0074

13 Das Verwaltungsgericht hat – gestützt auf die von ihm eingeholten Auskünfte zu der Auftragsausführung durch die Revisionswerberin im Jahr 2018 für das Land Oberösterreich – die rechtliche Schlussfolgerung getroffen, die Revisionswerberin habe im Rahmen der Auftragserfüllung dieses früheren Auftrages, der ebenso Bodenmarkierungen betraf, grobe Mängel bei der Erfüllung wesentlicher Vertragsbestandteile – so etwa mangelnde Rückstrahlwerte der Flächenmarkierungen sowie Abweichungen beim Markierungsbild – zu verantworten gehabt und somit wesentliche Leistungsverpflichtungen im Rahmen der Auftragserfüllung schuldhaft verletzt. Dass das Verwaltungsgericht diese fallbezogene Beurteilung – auch vor dem Hintergrund der in Erwägungsgrund 101 zur RL 2014/24/EU genannten Parameter – in unvertretbarer Weise vorgenommen hätte, sodass die Revision aus Gründen der Rechtssicherheit zuzulassen wäre, wird von der Revision in der Zulässigkeitsbegründung nicht dargetan (vgl VwGH 1.9.2021, Ra 2021/01/0250).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!