vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Irrelevanz von Rechtsfragen

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2023/107RPA 2023, 298 Heft 5 v. 23.10.2023

§ 141 Abs 1 Z 3 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018, § 141 Abs 2 BVergG 2018, § 34 Abs 1 VwGG, Art 133 Abs 4 B-VG

VwGH, 18.06.2023, Ra 2020/04/0146

25 Auch im vorliegenden Fall lässt die Revision mit ihrem Vorbringen außer Acht, dass das Verwaltungsgericht – wie in Rn 2 dargestellt – das Ausscheiden der Revisionswerberin (schon) deshalb als rechtmäßig angesehen hat, weil diese weder ausreichend habe aufklären können, wie sie ihr Angebot kalkuliert habe, noch habe darstellen können, dass ihr Angebot kostendeckend kalkuliert worden sei. Das Verwaltungsgericht erachtete die versuchte Aufklärung der Revisionswerberin darüber hinaus als widersprüchlich, weil diese über Vorhalt des Auftraggebers mehrmals andere Begründungen dafür gefunden habe, weshalb bestimmte Positionen in ihr Angebot einkalkuliert worden seien.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!