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Zuständigkeit zur Entscheidung über die Rückerstattung von Pauschalgebühren

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2023/97RPA 2023, 256 Heft 4 v. 8.9.2023

§ 328 Abs 1 BVergG 2018, § 340 Abs 1 BVergG 2018, § 341 BVergG 2018, § 6 BVwGG

VwGH, 21.02.2023, Ra 2021/04/0147

25. Da – wie dargelegt – Entscheidungen über die Rückerstattung von Pauschalgebühren den Entscheidungen über den Gebührenersatz nicht gleichzuhalten sind, kommt die zuletzt genannte Sonderregelung des § 328 Abs 1 BVergG 2018 betreffend die Einzelrichterzuständigkeit für Entscheidungen über den Gebührenersatz vorliegend nicht zum Tragen.

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