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Vertrauliche Informationen von Wettbewerbern zu seinem Vorteil zu verwerten, rechtfertigt einen Ausschluss vom Vergabeverfahren auch ohne aktives Zutun bei der Beschaffung der Informationen

JudikaturLVwGJohann Hwezda , Dominik KönigRPA 2023, 227 Heft 4 v. 8.9.2023

Deskriptoren: Ausschluss; vertrauliche Informationen; ausschreibungswidriges Angebot; Antragslegitimation.

Normen: § 78 Abs 1 Z 11 lit b BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018, § 23 Abs 1 WVRG 2020

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