§ 346 Abs 2 BVergG 2018, § 346 Abs 3 BVergG 2018
BVwG, 26.08.2021, W187 2244216-3/5E
3.3.3 Bei begründeten Einwendungen gemäß § 346 Abs 3 BVergG 2018 handelt es sich um eine Erklärung einer Verfahrenspartei gemäß § 346 Abs 2 BVergG 2018, die das Ziel verfolgt, ihre bereits im Zeitpunkt der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens bestehende Parteistellung zu erhalten. Daher ist das Bestehen einer Parteistellung gemäß § 346 Abs 2 BVergG 2018 Voraussetzung