Deskriptoren: Abbau; Betriebspflicht; Deponie; Feststellungsverfahren; Konzessionsvergabe; Pacht; synallagmatisches Vertragsverhältnis.
Normen: BVergGKonz 2018
Für die rechtliche Qualifikation eines Vertragsverhältnisses kommt es nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern auf den Inhalt des Vertragsverhältnisses an. Ob ein Vertrag unter den sachlichen Anwendungsbereich des BVergGKonz 2018 fällt, ist ausgehend vom Inhalt des konkreten Vertrages – sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer vereinbarungsrelevanter Umstände des Einzelfalles in ihrer Gesamtheit – zu beurteilen.