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Auf den Inhalt kommt es an – Konzession nur bei rechtlich durchsetzbarer Betriebspflicht

JudikaturVwGHStefan Reisinger , Stefan Mathias UllreichRPA 2023, 81 Heft 2 v. 12.4.2023

Deskriptoren: Abbau; Betriebspflicht; Deponie; Feststellungsverfahren; Konzessionsvergabe; Pacht; synallagmatisches Vertragsverhältnis.

Normen: BVergGKonz 2018

Für die rechtliche Qualifikation eines Vertragsverhältnisses kommt es nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern auf den Inhalt des Vertragsverhältnisses an. Ob ein Vertrag unter den sachlichen Anwendungsbereich des BVergGKonz 2018 fällt, ist ausgehend vom Inhalt des konkreten Vertrages – sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer vereinbarungsrelevanter Umstände des Einzelfalles in ihrer Gesamtheit – zu beurteilen.

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