Am 23. Dezember 2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (kurz: FSR1) im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die wesentlichen Regelungen überblicksartig dar, bevor im zweiten Teil auf die vergaberechtsspezifischen Vorschriften und Fragestellungen eingegangen wird.2