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Keine Weitergabe des gesamten Auftrags an den Subunternehmer

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2022/21RPA 2022, 377 Heft 6 v. 30.12.2022

§ 2 Z 33a BVergG 2006, § 83 Abs 1 BVergG 2006

VwGH, 25.01.2022, Ro 2018/04/0017

24. Diese Überlegungen können auf den vorliegenden Fall übertragen werden, auch wenn es vorliegend nicht um die Einstufung der vom Dritten, sondern derjenigen vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen geht. Zwar handelt es sich bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen der Beistellung von Geräten (konkret des Seitenschneepflugs und des Aufsatzkombistreuers) um Tätigkeiten, die nach den oben zitierten Erläuterungen grundsätzlich als Hilfsleistungen angesehen werden könnten, die den Subunternehmer in die Lage versetzen, die von ihm erbrachten Streu- und Räumungsleistungen zu erbringen. Allerdings ergibt die gebotene Bedachtnahme auf das Vertragsverhältnis, konkret auf das Leistungsverzeichnis für das hier gegenständliche Los 29, dass der Auftraggeber die beiden Beistellungsleistungen im gegenständlichen Fall als eigene Teilleistungen ausgestaltet hat, die gesondert nachgefragt wurden und auch eigens zu bepreisen waren (vgl dazu auch Schiefer/Steindl in Heid/Preslmayr [Hrsg.], Handbuch Vergaberecht [2015] Rz. 1372, die darauf abstellen, ob die Leistung in der Leistungsbeschreibung konkret beschrieben ist bzw ob es sich um eine vom Auftragnehmer geschuldete Leistung handelt).

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