Art 1 Abs 1 VO (EWG) 3577/92 , Art 4 Abs 1 VO (EWG) 3577/92
EuGH, 13.10.2022, C-437/21
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39. Nach alledem ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass die Verordnung Nr. 3577/92 , insbesondere ihr Art 1 Abs 1 und Art 4 Abs 1, dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Gleichstellung von Fährdiensten mit Eisenbahnverkehrsdiensten zum Gegenstand hat, wenn diese Gleichstellung zur Folge hat, dass die betreffende Dienstleistung von der Anwendung der Regelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die für sie gilt, ausgenommen wird.