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Der formalistische Weg muss nicht immer der Kürzere sein – Zum Zeitpunkt des Entstehens eines Widerrufsgrundes

JudikaturVwGHStefan Reisinger , Stefan Mathias UllreichRPA 2022, 337 Heft 6 v. 30.12.2022

Deskriptoren: Begründung; Konzessionsvergabe; Nachprüfungsverfahren; Trafiken; vorzugsberechtigte Personen; Widerruf.

Normen: § 75 Abs 1 BVergGKonz 2018, TabMG 1996

Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist an die Begründetheit eines Widerrufs kein strenger Maßstab anzulegen.

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