Deskriptoren: Begründung; Konzessionsvergabe; Nachprüfungsverfahren; Trafiken; vorzugsberechtigte Personen; Widerruf.
Normen: § 75 Abs 1 BVergGKonz 2018, TabMG 1996
Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist an die Begründetheit eines Widerrufs kein strenger Maßstab anzulegen.