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Keine Antragslegitimation für einen endgültig ausgeschiedenen Bieter

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/110RPA 2021, 365 Heft 6 v. 30.12.2021

§ 342 Abs 1 BVergG 2018, § 350 Abs 1 BVergG 2018, § 353 Abs 1 BVergG 2018

VwGH, 08.09.2021, Ra 2020/04/0105

8. In seinem (auch vom Verwaltungsgericht begründend herangezogenen) Erkenntnis vom 1. Februar 2017, Ro 2014/04/0069, hat der Verwaltungsgerichtshof – gestützt auf die Aussagen des EuGH im Urteil vom 21. Dezember 2016 in der Rs C-355/15 , Bietergemeinschaft Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich (diesem Urteil lag wiederum ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofes im Verfahren Ro 2014/04/0069 zugrunde) – ausgesprochen, dass der dort revisionswerbenden Bietergemeinschaft, deren Angebot rechtskräftig aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden worden war, keine Antragslegitimation hinsichtlich der nachfolgenden Zuschlagserteilung zukam (Rn 27 ff).

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