§ 353 Abs 1 BVergG 2018
VwGH, 08.09.2021, Ra 2020/04/0105
10. Im vorliegenden Fall wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Nichtigerklärung der im gegenständlichen Vergabeverfahren gegen sie ergangenen Ausscheidensentscheidung vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich mit Erkenntnis vom 8. Oktober 2019 abgewiesen. Ihre dagegen erhobene Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom heutigen Tag, Ro 2020/04/0007, als unbegründet abgewiesen. Die Revisionswerberin ist somit rechtskräftig aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden worden bzw (in der Diktion des EuGH) als „endgültig ausgeschlossen anzusehen“. Ausgehend davon hat das Verwaltungsgericht zu Recht die Antragslegitimation der Revisionswerberin verneint.