Art 133 Abs 4 B-VG
VwGH, 09.06.2021, Ro 2019/04/0237
17. 6.1. Zunächst ist zu der von der Revisionswerberin ins Treffen geführten nicht einheitlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Frage der Verlagerung von Preisen darauf hinzuweisen, dass mit dem bloßen Hinweis auf eine – wie geltend gemacht – uneinheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte für sich genommen noch keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt wird (vgl VwGH 22.4.2015, Ra 2015/04/0025).