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Keine grundsätzliche Rechtsfrage bei uneinheitlicher Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/97RPA 2021, 360 Heft 6 v. 30.12.2021

Art 133 Abs 4 B-VG

VwGH, 09.06.2021, Ro 2019/04/0237

17. 6.1. Zunächst ist zu der von der Revisionswerberin ins Treffen geführten nicht einheitlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Frage der Verlagerung von Preisen darauf hinzuweisen, dass mit dem bloßen Hinweis auf eine – wie geltend gemacht – uneinheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte für sich genommen noch keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt wird (vgl VwGH 22.4.2015, Ra 2015/04/0025).

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