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Transparenzgebot hinsichtlich Höchstmengen oder Höchstwert der Abrufe aus einer Rahmenvereinbarung

JudikaturEuGHHans GöllesRPA 2021, 295 Heft 5 v. 20.10.2021

Deskriptoren: Pflicht zur Angabe der Mengen der Leistung in einer Rahmenvereinbarung; Beachtung der Ausschreibungsgrundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz bei der Ausschreibung; mengenmäßige bzw wertmäßige Begrenzung der Abrufe aus einer Rahmenvereinbarung.

Normen: Art 5 Abs 5 RL 2014/24/EU , Art 18 Abs 1 RL 2014/24/EU , Art 33 RL 2014/24/EU , Art 49 RL 2014/24/EU , § 31 Abs 7 BVergG 2018

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