§ 30 Abs 2 VwGG, § 30 Abs 3 VwGG
VwGH, 12.02.2021, Ra 2021/04/0008
5. Der Verwaltungsgerichtshof hat – der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) folgend – bereits wiederholt ausgesprochen, es sei nicht ausgeschlossen, auf Grundlage der unmittelbaren Anwendung von Unionsrecht einstweilige Anordnungen mit der Wirkung zu treffen, dem Antragsteller eine Rechtsposition vorläufig einzuräumen, deren Einräumung mit dem angefochtenen Erkenntnis auf der Grundlage einer (möglicherweise dem Unionsrecht widersprechenden) nationalen Rechtsvorschrift verweigert wurde (vgl VwGH 29.10.2014, Ro 2014/04/0069, Pkt 3.2., mwN).