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Ermächtigung zur vertieften Angebotsprüfung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/85RPA 2021, 113 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 137 Abs 2 BVergG 2018

LVwG NÖ, 07.01.2021, LVwG-VG-15/001-2020

§ 137 Abs 2 BVergG zählt nur jene Fälle auf, in welchen der öffentliche Auftraggeber Angebote verpflichtend vertieft zu prüfen hat. Nach der Rsp des VwGH verbietet diese Bestimmung dem öffentlichen Auftraggeber jedoch nicht, auch in anderen Fällen eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen (vgl VwGH 2003/04/0181).

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