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Kein Nachholen einer unzureichenden Dokumentation im Nachprüfungsverfahren

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/86RPA 2021, 113 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 140 Abs 1 BVergG 2018

LVwG Wien, 27.01.2021, VGW-123/087/14461/2020

Eine unzureichende Dokumentation im Vergabeakt, der eine möglicherweise unzureichende Prüfung im Vergabeverfahren vorangegangen ist, kann aber im Nachprüfungsverfahren nicht saniert werden, vielmehr hat die Auftraggeberin eine – auch eine nachprüfende Kontrolle standhaltende – Aktendokumentation vorzunehmen. Die von der Auftraggeberin vorgenommene Prüfung bleibt hinter den Anforderungen des Transparenzgebotes zurück.

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