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Notwendigkeit einer vertiefen Angebotsprüfung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/30RPA 2021, 101 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 137 Abs 2 Z 1 BVergG 2018

BVwG, 19.10.2020, W120 2234339-2/21E

Vor dem Hintergrund, dass bereits bei einer Abweichung des Gesamtpreises zwischen erst- und zweitgereihtem Angebot von über 15 % eine vertiefte Angebotsprüfung notwendig ist (Kropik, § 125 Rz 28), dann trifft dies umso mehr auf den gegenständlich zu beurteilenden Sachverhalt zu, in welchem der Angebotspreis der präsumtiven Zuschlagsempfängerin den geschätzten Auftragswert

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