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Ausschlussgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/28RPA 2021, 101 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 249 Abs 2 Z 1 BVergG 2018

BVwG, 14.10.2020, W139 2233092-1/25E

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfasst begrifflich sowohl die Eröffnung eines Konkursverfahrens als auch jene eines Sanierungsverfahrens. Eine Differenzierung nimmt der Gesetzgeber nicht vor (VwGH 09.09.2015, Ro 2014/04/0062). Das Insolvenzverfahren muss noch anhängig sein, um den betroffenen Bieter unter Bezugnahme auf diesen Tatbestand vom Verfahren auszuschließen (VwGH 22.05.2012, 2009/04/0187). Ein Unternehmer befindet sich in einem Insolvenzverfahren von dessen Eröffnung bis zu dessen Aufhebung durch das Insolvenzgericht (LVwG Wien, 19.03.2014, VW-123/060/10202/2014; siehe auch EuGH 28.03.2029, C-101/18 , Idi Srl).

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