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Zentrale Beschaffungsstellen müssen öffentliche Auftraggeber sein, weitergehende Einschränkungen nach nationalem Recht sind zulässig

JudikaturEuGHFranz Josef ArztmannRPA 2020, 301 Heft 5 v. 15.10.2020

Deskriptoren: Zentrale Beschaffungsstellen; Organisationsmodelle; Beteiligung Privater; Beschränkungsmöglichkeit.

Normen: Art 1 Abs 10 RL 2004/18/EG , Art 11 RL 2004/18/EG

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