In Österreich besteht Einigkeit darüber, dass gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften grundsätzlich keine öffentlichen Auftraggeber sind. Uneinigkeit scheint jedoch darüber zu bestehen, warum dies im Einzelfall so ist.
Deskriptoren: Öffentlicher Auftraggeber; gemeinnützige Wohnbauvereinigung; im Allgemeininteresse liegende Aufgabe; Aufgaben nicht gewerblicher Art; Gewinnerzielungsabsicht.