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Zur Stellung einer Wohnbaugenossenschaft als öffentlicher Auftraggeber

EntscheidungsbesprechungenJohannes StalzerRPA 2020, 267 Heft 5 v. 15.10.2020

In Österreich besteht Einigkeit darüber, dass gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften grundsätzlich keine öffentlichen Auftraggeber sind. Uneinigkeit scheint jedoch darüber zu bestehen, warum dies im Einzelfall so ist.

Deskriptoren: Öffentlicher Auftraggeber; gemeinnützige Wohnbauvereinigung; im Allgemeininteresse liegende Aufgabe; Aufgaben nicht gewerblicher Art; Gewinnerzielungsabsicht.

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