Zu den Kriterien für die Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber zur Erfüllung einer gemeinsamen Aufgabe außerhalb des Anwendungsbereichs des BVergG 2018
Deskriptoren: Ausnahmen vom Anwendungsbereich des BVergG 2018; öffentlich-öffentliche Kooperation; öffentliche Dienstleistungen; Marktanteil.