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Kein Ersatz von Bietergemeinschaften durch Subunternehmer

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2020/61RPA 2020, 253 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 20 Abs 2 BVergG 2006, § 83 BVergG 2006

LVwG Wien, 21.08.2018, VGW-123/072/7624/2018

Die Beiziehung von Subunternehmern kann kein Ersatz für die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften sei, da es der unternehmerischen Entscheidung der Bieter überlassen bleiben muss, ob sie sich erforderlichenfalls zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen oder sich eines Subunternehmers bedienen wollen.

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